Verkaufskonditionen

Die Verkaufspreise verstehen sich als Pauschalpreise für die schlüsselfertigen Wohnungen/REFH im Baurecht (gemäss Baubeschrieb und Vertragsunterlagen).

Kauf- und Zahlungsabwicklung

  • Bei Abschluss des Reservationsvertrages ist eine Anzahlung von CHF 30‘000.- zu leisten (diese Reservationszahlung ist weder zu verzinsen noch sicherzustellen).
  • Bei der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages sind der veräussernden Partei 20% (abzüglich Anzahlung von
    CHF 30‘000.-) des Kaufpreises zu überweisen. 
  • Die Restkaufpreissumme inklusive allfälliger Mehrkosten ist bei der Eigentumsübertragung zu bezahlen.

Im Pauschalpreis inbegriffen sind

  • Schlüsselfertige und bezugsbereite Wohnung (im Baurecht) in einer fertig erstellten Gesamtanlage.
  • Vollständige Gebäudeerschliessung inklusive Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Elektrik und Kabel-TV.
  • Baubewilligungsgebühren
  • Sämtliche Ausbau- und Installationsarbeiten in dem im Baubeschrieb festgehaltenen Umfang inklusive Teuerung und Abgaben.
  • Alle für die Erstellung des Gebäudes notwendigen Honorare für Geologe, Geometer, Architekt, Ingenieur- und Haustechnikspezialisten.
  • Kosten für Gebäude-, Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung bis zur Abnahme, respektive Bezug.
  • Baukreditzinsen
  • 1/2-Anteil Notariats- und Grundbuchgebühren

Im Pauschalpreis nicht inbegriffen und von der Käuferschaft separat zu bezahlen sind:

  • Kosten für zusätzliche Leistungen und bauliche Änderungen (Sonderwünsche) sowie allfällige Honorare, die von der Standardausführung abweichen und welche weder im Baubeschrieb noch in den Vertragsunterlagen enthalten sind.
  • Kosten des Architekturbüros für Planungsänderungen und/oder Zusatzwünsche, berechnet nach Stundenaufwand.
  • Kosten der erstellenden Partei für Änderungs- und/oder Zusatzwünsche (Sonderwünsche) und zwar nur von den Mehrkosten gemäss Baubeschrieb.
  • Kosten für die Schuldbrieferrichtung
  • 1/2-Anteil Notariats- und Grundbuchgebühren
  • Baurechtszinsen

Im Kaufpreis nicht enthalten

Die Einrichtungsgegenstände haben in diesem Verkaufsdossier nur darstellenden Charakter und sind im Kaufpreis nicht enthalten. Dies gilt ebenso für alle Einrichtungsgegenstände in der Musterwohnung.

Verträge und Garantien

  • Die erstellende Partei verpflichtet sich gegenüber der erwerbenden Partei zur Erstellung der zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Liegenschaft gemäss Baubeschrieb.
  • Der detaillierte Baubeschrieb bildet einen integrierenden Bestandteil des Kaufvertrages. 
  • Die Kosten für diese Leistungen gehen zu Lasten der erstellenden Partei und sind im Kaufpreis inbegriffen.
  • Die erstellende Partei hat mit den am Bau beteiligten Handwerkern und Unternehmern Werkverträge abgeschlossen. Die daraus entstehenden Garantieansprüche werden der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft bzw. der erwerbenden Partei im Verhältnis der Wertquoten der erworbenen Grundstücke abgetreten.
  • Die entsprechenden Garantiescheine werden der dannzumaligen Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft übergeben. Allfällige Garantieansprüche können somit direkt bei den betroffenen Handwerkern und Unternehmern durchgesetzt werden.
  • Es erfolgt eine Garantie-Abnahme nach 2 Jahren durch die erstellende Partei.

Sonstiges

  • Bei einer allfälligen Käufervermittlung durch Dritte entsteht weder gegenüber der veräussernden/erstellenden Partei noch gegenüber der Beauftragten Anspruch auf Ausrichtung einer Provision.
  • Die in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben dienen der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Sie bilden nicht Bestandteil einer vertraglichen Vereinbarung. 
  • Offerte freibleibend. Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
  • Die vorliegende Dokumentation gibt keinen Rechtsanspruch auf Erhalt einer Wohnung/REFH.

Beratung & Verkauf Beteiligte

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Durch unsere über 25-jährige Erfahrung auf dem Markt kennen wir die Immobilienbranche genauso wie das Bauwesen. Als kompetente Dienstleister-Gemeinschaft unterstützen wir Sie fachgerecht in allen Fragen rund um Ihr neues Eigenheim. Gemeinsam klären wir Ihren Bedarf an Beratung und Begleitung und stellen Ihnen unser Fachwissen zur optimalen Nutzung Ihrer Eigentumswohnung/REFH zur Verfügung.

Wir beraten Sie hinsichtlich Vertragswesen, Planung, Materialwahl, Einrichtung und begleiten Sie während der gesamten Projektphase. Nutzen Sie unser Fachwissen und unsere Erfahrung in der Baubranche – wir freuen uns auf Sie.